CBAM-Rechner: CBAM-Kosten je Zolltarifnummer berechnen
Zolltarifnummer, Herkunftsland und Menge eingeben. Der CBAM-Kostenrechner ermittelt graue Emissionen, benötigte Zertifikate und Kosten für 2026 bis 2034, mit den aktuellen Standardwerten und Benchmarks der EU-Kommission.
Deine Importpositionen
Mehrere Positionen möglich. Die Zolltarifnummer findest du in der Zollanmeldung, Suche auch nach Warenbezeichnung.
So rechnet der CBAM-Kostenrechner
Der Rechner setzt die Formel aus Artikel 31 der CBAM-Verordnung um. Für jede Tonne importierter Ware gilt:
Kosten = Zertifikate × Zertifikatspreis − anteilig gezahlter CO2-Preis
- Emissionswert: Standardwert der EU-Kommission je Herkunftsland und Zolltarifnummer, oder der verifizierte tatsächliche Wert des Herstellers. Für Stahl, Aluminium und Wasserstoff zählen nur direkte Emissionen, für Zement und Düngemittel auch indirekte aus dem Strombezug.
- Aufschlag auf Standardwerte: 10 Prozent im Jahr 2026, 20 Prozent 2027, 30 Prozent ab 2028. Bei Düngemitteln 1 Prozent. Auf verifizierte Werte gibt es keinen Aufschlag.
- CBAM-Faktor: der Anteil der kostenlosen Zuteilung, den EU-Hersteller noch erhalten. 2026 sind das 97,5 Prozent, 2030 noch 51,5 Prozent, 2034 null. Er wird mit dem Benchmark der Ware multipliziert und abgezogen.
- Benchmark: der Referenzwert aus dem EU-Emissionshandel je Produkt und Produktionsroute (Spalte B der Benchmark-Tabelle). Bei Standardwerten bestimmt die hinterlegte Route den Benchmark, bei eigenen Werten wählst du die Route. Die exakte Berechnung mit Spalte A und den Vorprodukten erfolgt in der CBAM-Erklärung, der Rechner nutzt den Produkt-Benchmark als Näherung.
- Zertifikatspreis: 2026 der Quartalsdurchschnitt der ETS-Auktionspreise, ab 2027 ein Wochenpreis. Vorbelegt ist der zuletzt veröffentlichte Wert.
CBAM-Faktor und Aufschlag je Jahr
| Jahr | Kostenlose Zuteilung (CBAM-Faktor) | Aufschlag auf Standardwerte | Effekt |
|---|---|---|---|
| 2026 | 97,5 % | 10 % | niedrige Rechnung, Zertifikatskauf ab Februar 2027 |
| 2027 | 95 % | 20 % | Standardwerte werden spürbar teurer |
| 2028 | 90 % | 30 % | verifizierte Werte lohnen sich fast immer |
| 2029 | 77,5 % | 30 % | |
| 2030 | 51,5 % | 30 % | Kosten etwa verdoppelt gegenüber 2029 |
| 2031 | 39 % | 30 % | |
| 2032 | 26,5 % | 30 % | |
| 2033 | 14 % | 30 % | |
| 2034 | 0 % | 30 % | volle Bepreisung |
Beispiel: 500 Tonnen Stahl-Halbzeug aus der Türkei
Standardwert 2,31 t CO2 je Tonne, Aufschlag 10 Prozent ergibt 2,541. Benchmark der Route 1,364 mal CBAM-Faktor 0,975 ergibt einen Abzug von 1,330. Bleiben 1,211 Zertifikate je Tonne, bei 500 Tonnen rund 606 Zertifikate. Bei 82,32 Euro je Zertifikat sind das etwa 49.850 Euro für 2026. Im Jahr 2030 wären es mit gleichen Annahmen rund 95.000 Euro, weil der Abzug auf die Hälfte fällt und der Aufschlag auf 30 Prozent steigt.
Liefert der türkische Hersteller einen verifizierten Wert von 1,9 t CO2 je Tonne, entfällt der Aufschlag und die Rechnung 2026 sinkt auf rund 23.500 Euro. Genau dieser Hebel ist der Grund, Lieferanten jetzt zur Verifizierung zu bewegen.
Wofür du das Ergebnis brauchst
- Budget und Liquidität: Die Zertifikate für 2026 werden ab Februar 2027 gekauft und bis September 2027 abgegeben. Ab 2027 muss zum Quartalsende ein Mindestbestand gehalten werden.
- Kalkulation und Verträge: CBAM-Kosten je Tonne gehören in Angebotspreise und in Lieferverträge mit Preisgleitklauseln.
- Lieferantengespräche: Der Unterschied zwischen Standardwert und verifiziertem Wert ist das Argument, mit dem du deinen Hersteller zur Registrierung seiner Anlage im CBAM-Register bewegst.
- Betroffenheit: Unter 50 Tonnen CBAM-Waren im Jahr entfällt die Pflicht. Der Rechner zeigt, wo du stehst.
Datenquellen
- Standardwerte: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621, berichtigt durch Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740, Excel-Fassung der Kommission vom 6. August 2026
- Benchmarks: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620, Excel-Fassung vom 6. Februar 2026
- Zertifikatspreise: Veröffentlichungen der EU-Kommission je Quartal
- Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/956, erläutert im Beitrag Die CBAM-Verordnung erklärt
Strom (KN 2716) ist im Rechner nicht enthalten, weil die Standardwerte dafür nach einer eigenen Methodik je Land festgelegt werden. Die Grundlagen zum Mechanismus erklärt der Beitrag Was ist CBAM?, die Pflichten für Importeure der Beitrag CBAM 2026.
Häufige Fragen
Wie genau ist der CBAM-Rechner?
Der Rechner verwendet die offiziellen Standardwerte je Land und Zolltarifnummer aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 in der berichtigten Fassung von August 2026 sowie die CBAM-Benchmarks aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620. Die Formel entspricht Artikel 31 der CBAM-Verordnung. Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich ist die CBAM-Erklärung im Register.
Was ist der Unterschied zwischen Standardwert und tatsächlichem Wert?
Standardwerte sind pauschale Emissionswerte der EU-Kommission je Land und Ware, auf die ein Aufschlag von 10 Prozent (2026), 20 Prozent (2027) und 30 Prozent (ab 2028) kommt. Tatsächliche Werte stammen vom Hersteller, müssen von einem akkreditierten Prüfer verifiziert sein und sind meist niedriger. Der Rechner zeigt beide Varianten.
Warum ist die CBAM-Rechnung 2026 so niedrig?
Weil EU-Hersteller 2026 noch 97,5 Prozent ihrer Zertifikate kostenlos bekommen. Dieser Anteil wird als Benchmark von den Emissionen der importierten Ware abgezogen. Der Abzug sinkt bis 2034 auf null, dadurch steigen die Kosten jedes Jahr, auch bei gleichem Preis.
Welcher Zertifikatspreis gilt?
Für Importe im Jahr 2026 gilt der Quartalsdurchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise: 75,36 Euro im ersten, 75,28 Euro im zweiten und 82,32 Euro im dritten Quartal 2026. Ab 2027 veröffentlicht die Kommission Wochenpreise. Der Preis im Rechner ist frei änderbar.
Zählt der Rechner die 50-Tonnen-Schwelle?
Ja. Alle Positionen aus Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln werden addiert. Liegt die Summe pro Kalenderjahr unter 50 Tonnen, entfallen Zulassung, Erklärung und Zertifikate. Wasserstoff und Strom zählen nicht zur Schwelle und sind immer pflichtig.
Kann ich einen im Herkunftsland gezahlten CO2-Preis abziehen?
Ja, nach Artikel 9 der CBAM-Verordnung. Trage den tatsächlich gezahlten Preis je Tonne CO2 ein, der Rechner zieht ihn anteilig ab. Voraussetzung in der Praxis ist ein Nachweis, dass der Preis gezahlt und nicht erstattet wurde.