Was ist CBAM? Der CO2-Grenzausgleich der EU einfach erklärt
CBAM bedeutet Carbon Border Adjustment Mechanism, der CO2-Grenzausgleich der EU. Seit 2026 zahlen Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff und Strom einen CO2-Preis. Dieser Beitrag erklärt in zehn Minuten, was dahintersteckt und was das für dein Unternehmen heißt.
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, auf Deutsch CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Dahinter steckt eine einfache Idee: Wer Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom in die EU einführt, zahlt für die bei der Herstellung entstandenen Treibhausgase denselben CO2-Preis, den ein Hersteller in der EU über den Emissionshandel zahlen muss. Seit dem 1. Januar 2026 ist dieser Mechanismus scharf. Dieser Beitrag erklärt, was CBAM genau ist, wie er funktioniert und was er in der Praxis bedeutet.
CBAM einfach erklärt: Das Problem dahinter
Unternehmen in der EU zahlen seit 2005 für ihre Emissionen. Ein Stahlwerk in Duisburg braucht für jede Tonne CO2 ein Zertifikat aus dem EU-Emissionshandel, dem EU ETS. Ein Stahlwerk in der Türkei, in Indien oder China braucht das nicht. Stahl von dort war deshalb billiger, obwohl bei der Herstellung oft mehr CO2 entsteht.
Die Folge nennt sich Carbon Leakage: Produktion wandert in Länder ohne CO2-Preis ab, die Emissionen sinken nicht, sondern verschieben sich nur. Bisher hat die EU dagegen kostenlose Zertifikate an die eigene Industrie verteilt. Diese kostenlose Zuteilung läuft zwischen 2026 und 2034 schrittweise aus. CBAM tritt an ihre Stelle und gleicht den Preisunterschied an der Grenze aus.
Was CBAM nicht ist
Drei Missverständnisse tauchen in fast jedem Gespräch auf:
- CBAM ist kein Zoll. Er wird nicht vom Zoll erhoben, sondern über Zertifikate abgewickelt, die der Importeur kauft. Die Höhe hängt nicht vom Warenwert ab, sondern von den Emissionen.
- CBAM ist keine Steuer auf alle Importe. Betroffen sind nur sechs Warengruppen, die über Zolltarifnummern genau definiert sind.
- CBAM ist keine Strafe für ausländische Hersteller. Ein Hersteller mit sauberer Produktion zahlt wenig, einer mit Kohlestrom viel. Wer im Herkunftsland bereits einen CO2-Preis gezahlt hat, bekommt ihn angerechnet.
Wie CBAM funktioniert: Fünf Schritte
- Import einer CBAM-Ware. Ein Unternehmen in der EU führt zum Beispiel Stahlrohre aus der Türkei ein.
- Emissionen ermitteln. Der Hersteller in der Türkei berechnet, wie viel CO2 bei der Herstellung je Tonne entstanden ist. Diese Werte heißen graue Emissionen und müssen von einem akkreditierten Prüfer verifiziert sein. Liegen keine Werte vor, gelten Standardwerte der EU-Kommission mit Aufschlag.
- Zertifikate kaufen. Der Importeur kauft für jede Tonne grauer Emissionen ein CBAM-Zertifikat. Der Preis entspricht dem Durchschnittspreis der Zertifikate im EU-Emissionshandel.
- CO2-Preis im Herkunftsland anrechnen. Hat der Hersteller in seinem Land bereits eine CO2-Abgabe gezahlt, wird dieser Betrag abgezogen.
- Jährliche Erklärung abgeben. Bis zum 31. August des Folgejahres meldet der Importeur Mengen, Emissionen und gezahlte Preise im CBAM-Register und gibt die Zertifikate bis zum 30. September ab.
Dafür braucht der Importeur eine Zulassung als zugelassener CBAM-Anmelder. In Deutschland erteilt sie die Deutsche Emissionshandelsstelle, kurz DEHSt.
Welche Waren unter CBAM fallen
CBAM gilt für Waren aus Anhang I der CBAM-Verordnung. Entscheidend ist die Zolltarifnummer, nicht die Branche des Importeurs.
| Warengruppe | Beispiele | Typische graue Emissionen |
|---|---|---|
| Eisen und Stahl | Bleche, Rohre, Träger, Draht, Schrauben, Muttern, Stahlkonstruktionen | 1 bis 2,5 t CO2 je t |
| Aluminium | Barren, Profile, Bleche, Folien, Rohre, Konstruktionen | 4 bis 18 t CO2 je t, je nach Strommix |
| Zement | Zementklinker, Portlandzement, Tonerdezement | 0,6 bis 0,9 t CO2 je t |
| Düngemittel | Ammoniak, Salpetersäure, Harnstoff, Mischdünger | 1,5 bis 3 t CO2 je t |
| Wasserstoff | Wasserstoff | 0 bis 12 t CO2 je t, je nach Herstellung |
| Strom | elektrische Energie | je nach Strommix des Herkunftslands |
Ein Maschinenbauer, der Stahlteile einkauft, ist genauso betroffen wie ein Stahlhändler. Ein Schraubengroßhändler ebenso. Nicht betroffen sind dagegen fertige Maschinen, Fahrzeuge oder Elektrogeräte, auch wenn sie Stahl enthalten. Die EU-Kommission hat Ende 2025 vorgeschlagen, den Anwendungsbereich ab 2028 auf weitere nachgelagerte Produkte auszuweiten. Dieser Vorschlag ist noch im Gesetzgebungsverfahren.
Ausgenommen sind Importe aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, weil diese Länder am EU-Emissionshandel teilnehmen oder ein verknüpftes System haben.
Wer von CBAM betroffen ist
Direkt betroffen ist jedes Unternehmen in der EU, das pro Kalenderjahr mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren einführt. Diese Bagatellgrenze gilt seit 2026 und nimmt nach Angaben der DEHSt rund 90 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen aus der Pflicht, erfasst aber weiterhin über 99 Prozent der Emissionen. Für Strom und Wasserstoff gibt es keine Schwelle.
Indirekt betroffen sind Hersteller außerhalb der EU, die ihren Kunden verifizierte Emissionsdaten liefern müssen, und Unternehmen in der EU, die CBAM-Waren über Zwischenhändler beziehen und steigende Preise sehen.
Wie du prüfst, ob dein Unternehmen die Schwelle erreicht, und wie die Zulassung läuft, steht im Beitrag CBAM 2026: Pflichten für Importeure.
Zeitplan: Von der Übergangsphase zur Definitivphase
| Zeitraum | Was gilt |
|---|---|
| Oktober 2023 bis Dezember 2025 | Übergangsphase: nur vierteljährliche Berichte, keine Zahlung |
| seit 1. Januar 2026 | Definitivphase: Zulassungspflicht ab 50 Tonnen, Emissionen werden für die Zertifikatspflicht gezählt |
| 1. Februar 2027 | Verkauf der CBAM-Zertifikate beginnt |
| 31. August 2027 | Erste CBAM-Erklärung für das Jahr 2026 |
| 30. September 2027 | Abgabe der Zertifikate für 2026 |
| 2026 bis 2034 | Kostenlose Zuteilung im EU-Emissionshandel läuft schrittweise aus, CBAM-Anteil steigt entsprechend |
Im Jahr 2026 zahlt also noch niemand, aber jede importierte Tonne wird bereits gezählt. Die Rechnung kommt 2027.
Was CBAM kostet: Ein Rechenbeispiel
Ein Händler importiert 2026 insgesamt 1.200 Tonnen Walzstahl aus einem Land ohne CO2-Preis.
- Mit dem Standardwert von rund 2 Tonnen CO2 je Tonne Stahl ergeben sich 2.400 Tonnen graue Emissionen. Bei einem Zertifikatspreis von 70 Euro sind das 168.000 Euro.
- Mit verifizierten Herstellerwerten von 1,4 Tonnen CO2 je Tonne sinkt der Bedarf auf 1.680 Zertifikate, also 117.600 Euro.
- Im Jahr 2026 wird davon nur der Anteil fällig, der der abgeschmolzenen kostenlosen Zuteilung entspricht. Dieser CBAM-Faktor steigt bis 2034 auf 100 Prozent.
Die Zahlen sind gerundete Beispiele. Sie zeigen aber den wichtigsten Hebel: Echte Daten vom Lieferanten sparen bares Geld. Wer seine Lieferanten jetzt zur Verifizierung bewegt, zahlt 2027 weniger.
CBAM und EU-Emissionshandel im Vergleich
| Merkmal | EU-Emissionshandel (ETS) | CBAM |
|---|---|---|
| Wer zahlt | Anlagenbetreiber in der EU | Importeure in der EU |
| Wofür | Emissionen der eigenen Anlage | graue Emissionen importierter Waren |
| Preis | Börsenpreis, täglich schwankend | an den ETS-Preis gekoppelt |
| Zertifikate handelbar | ja | nein, nur Rückkauf begrenzt möglich |
| Zuständig in Deutschland | DEHSt | DEHSt |
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Importmengen prüfen. Zollanmeldungen des Vorjahres nach Zolltarifnummern aus Anhang I auswerten. Wer nahe an 50 Tonnen liegt, plant mit Sicherheitsabstand.
- Zulassung beantragen. Die Zulassung als CBAM-Anmelder dauert Monate und muss vor dem Überschreiten der Schwelle vorliegen.
- Lieferanten einbinden. Hersteller außerhalb der EU auffordern, ihre Anlagen im CBAM-Register zu registrieren und verifizierte Emissionswerte zu hinterlegen.
- Daten strukturiert erfassen. Je Warenposition Zolltarifnummer, Menge, Herkunftsland, Anlage, Emissionswert und gezahlter CO2-Preis. Bei mehr als einer Handvoll Positionen lohnt Software mit CBAM-Modul, siehe Software für CO2-Bilanz und CBAM.
- Kosten einpreisen. Den voraussichtlichen Zertifikatsbedarf für 2026 und 2027 berechnen und in Kalkulation und Lieferverträge aufnehmen.
Die rechtlichen Details, inklusive der Änderungen durch das Omnibus-Paket 2025, erklärt der Beitrag Die CBAM-Verordnung erklärt. Einen Überblick über alle Beiträge gibt das CBAM-Dossier.
Häufige Fragen
CBAM: Was ist das in einem Satz?
CBAM ist ein Aufschlag auf Importe emissionsintensiver Waren in die EU, der den CO2-Preis nachholt, den ein Hersteller in der EU über den Emissionshandel hätte zahlen müssen.
Was bedeutet die Abkürzung CBAM?
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism. Die deutsche Übersetzung lautet CO2-Grenzausgleichsmechanismus, kurz CO2-Grenzausgleich. Umgangssprachlich wird auch von Klimazoll oder CO2-Zoll gesprochen, rechtlich ist CBAM aber kein Zoll.
Wer muss CBAM zahlen?
Der Importeur in der EU, genauer der zugelassene CBAM-Anmelder. Er kauft die Zertifikate und gibt sie ab. Wirtschaftlich landet der Preis meist beim Käufer der Ware oder wird mit dem Lieferanten außerhalb der EU verhandelt.
Gilt CBAM auch für kleine Unternehmen?
Nur ab einer Importmenge von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr. Darunter entfallen alle Pflichten. Bei Strom und Wasserstoff gilt keine Schwelle.
Was kostet CBAM pro Tonne?
Der Zertifikatspreis folgt dem Preis im EU-Emissionshandel, 2026 liegt er zwischen rund 60 und 90 Euro je Tonne CO2. Je Tonne Stahl fallen je nach Herstellung 1 bis 2,5 Tonnen CO2 an, bei Zement rund 0,6 bis 0,9 Tonnen, bei Aluminium aus Kohlestrom bis über 15 Tonnen.
Was ist der Unterschied zwischen CBAM und dem EU-Emissionshandel?
Der Emissionshandel (EU ETS) gilt für Anlagen in der EU, CBAM für importierte Waren. Beide bepreisen dieselbe Tonne CO2 zum gleichen Kurs. CBAM-Zertifikate sind nicht handelbar und verfallen, ETS-Zertifikate werden an Börsen gehandelt.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Schwellenwerte wurden zum angegebenen Stand recherchiert und werden regelmäßig geprüft.